Unsere AGB als download:
Inland Ausland
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma bg edelstahltechnik gmbh
1. Allgemeines
1.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen
soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Verkaufsbedingungen
widersprechen, gelten nur insoweit, als wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a
HGB bleibt unberührt.
1.3 Der Verkauf, Weiterverkauf und die Disposition der Lieferungen und Leistungen
sowie jedweder damit verbundener Technologie oder Dokumentation kann dem deutschen,
EU-, US-Exportkontrollrecht und ggf. dem Exportkontrollrecht weiterer Staaten
unterliegen. Ein Weiterverkauf in Embargoländer bzw. an gesperrte Personen bzw.
an Personen, welche die Lieferungen und Leistungen militärisch, für ABC-Waffen
oder für Kerntechnik verwenden oder verwenden können, ist genehmigungspflichtig.
Der Kunde erklärt mit der Bestellung die Konformität mit derlei Gesetzen und Verordnungen
sowie, dass die Lieferungen und Leistungen nicht direkt oder indirekt in
Länder geliefert werden, die eine Einfuhr
dieser Waren verbieten oder einschränken. Der Kunde erklärt, alle für die Ausfuhr
bzw. Einfuhr notwendigen Genehmigungen zu erhalten.
2. Auskünfte, Beratungen
Auskünfte und Beratungen im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Leistungen
erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte,
insbesondere auch Leistungsangaben, sind in Versuchen unter laborüblichen Bedingungen
ermittelte Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung
der Werte und Anwendungsmöglichkeiten können wir nicht übernehmen. Für eine etwaige
Haftung gilt Ziffer 10 dieser Bedingungen.
3. Preise
3.1 Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
3.2 Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen
gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten unsere Preise
ab unserem Firmensitz in Oer-Erkenschwick.
Der Kunde hat zusätzlich Frachtkosten, über die handelsübliche Verpackung hinausgehende
Verpackungskosten, öffentliche Abgaben (inklusive Quellensteuer) und Zölle
zu tragen.
4. Lieferung
4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, liefern wir ab unserem Firmensitz in Oer-Erkenschwick.
4.2 Lieferfristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart.
Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht
vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher
Bescheinigungen. Sie gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft
als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig
abgesendet werden kann.
4.3 Bei Fristen und Terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als
fest bezeichnet sind, kann uns der Kunde zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene
Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können
wir in Verzug geraten.
4.4 Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des
Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber
nicht nachkommt. Im Falle einer Pflichtverletzung durch uns haften wir für Schäden
nur nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser Bedingungen.
4.5 Wir behalten uns die Lieferung durch unsere eigene Lieferorganisation vor.
4.6 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden
zumutbar sind.
4.7 Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nach zweimaliger erfolgloser Nachfristsetzung
berechtigt, es sei denn, dass das Hindernis nur vorübergehender Natur und die
Verschiebung des Leistungstermins dem Kunden zumutbar ist.
4.8 Steht dem Kunden ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht zu und setzen
wir dem Kunden für dessen Ausübung eine angemessene Frist, so erlischt das
Rücktrittsrecht, wenn nicht der Rücktritt vor dem Ablauf der Frist erklärt wird.
5. Versand, Gefahrenübergang
5.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgen Versand und Transport
auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an
die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
5.2 Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen,
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs
mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang
trägt der Kunde.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden
Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die
Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden
über.
6. Zahlung
6.1 Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Für
die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes an. Wechsel
und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung
zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen.
6.2 Wir sind berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges - wenn Sie Kaufmann sind,
ab dem Fälligkeitstag - Verzugszinsen in Höhe von 8 (bei Verbrauchern 5) Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit einen
höheren, tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
6.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen
durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.4 Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener
und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig im Falle des Zahlungsverzuges,
Wechselprotestes oder der Zahlungseinstellung des Kunden. In allen genannten
Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit
nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom
Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung
sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung
zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.
7.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im
Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten
Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung,
so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an
dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware und
verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte
gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 7.1.
7.3 Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, und
solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten,
mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede
anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite
vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns
unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit
sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Kunde seinem
Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der
Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns
das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist
der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.
7.4 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung
wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt
und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden
Forderungen auf uns übergehen.
7.5 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten
Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung
aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten
Vorbehaltsware.
7.6 Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so
tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden
Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.
7.7 Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen
Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß
nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes
vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen
erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen
und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige
an den Schuldner berechtigt.
7.8 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen
insgesamt um mehr als fünfzig (50) Prozent, sind wir auf Verlangen des
Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.9 Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als
Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht
des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen
aus diesem Vertrag nicht erfüllt.
8. Rechte an Software
8.1 Sämtliche Programme bleiben unser Eigentum. Programme, Dokumentationen
und nachträgliche Ergänzungen dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung
Dritten nicht zugänglich gemacht werden und - auch für eigene Zwecke vorbehaltlich
einer Sicherungskopie - weder kopiert noch irgendwie anders dupliziert
werden.
8.2 An Programmen und dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen
wird ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht
zum internen Betrieb der Ware, für die Programme geliefert werden, eingeräumt.
Für Programme und Dokumentationen, die im Auftrag des Käufers angefertigt werden
und unsere Lieferung darstellen, werden dem Käufer in gewünschter Anzahl
Einzellizenzen für Endkunden im Umfang eines nicht ausschließlichen und nicht
übertragbaren Nutzungsrechts gewährt.
8.3 Quellprogramme werden in der Regel nicht zur Verfügung gestellt, ihre Überlassung
erfolgt nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
9. Gewährleistung
9.1 Die beanstandete Ware ist uns in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung
zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge
beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl