bg Fallschutzeinrichtung

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ( GUV, UVV ect.) müssen Steigleitern und Steigeisengänge mit mehr als 5 m Absturzhöhe - soweit es betrieblich möglich ist - Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz von Personen haben.

Mit der bg-Fallschutzschiene aus Edelstahl 1.4301 oder 1.4571 wird diese Forderung wirtschaftlich und sehr montagefreundlich erfüllt. Die mittig durchlaufende Lochreihe ermöglicht eine schnelle und einfache Befestigung der Fallschutzschiene auf der Leiter ( lichte Sprossenweite 350 oder 400 mm ). Nachrüstungen an sämtlichen Leiterfabrikaten oder zwischen Steigeisen ( mittels horizontal und vertikal verschiebbaren Wandhalterungen) sind prolemlos möglich.

Ausführung: Fallschutzschiene in WS 1.4301 oder 1.4571 als robustes C-Profil in verschiedenen Systemlängen.

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